Psychotherapie

Für mehr Wohl­be­fin­den, Gesund­heit und Entspannung!

Wer sich dau­er­haft gestresst, ängst­lich und nicht wohl in sei­ner Haut fühlt, denkt oft, das sei unver­än­der­bar. Als Psy­cho­the­ra­peu­ten wis­sen wir, dass es vie­le Wege gibt, um sich wie­der ent­spann­ter und sor­gen­frei­er zu füh­len und zu einer bes­se­ren Lebens­qua­li­tät zu finden…

Die Psy­cho­the­ra­pie gilt in Österreich als ein eigen­stän­di­ges und aner­kann­tes Heil­ver­fah­ren für die Behand­lung von psy­chi­schen, psy­cho­so­zia­len und psy­cho­so­ma­tisch beding­ten Lei­dens– und Verhaltenszuständen.

Haupt­ziel der Psy­cho­the­ra­pie ist, psy­chi­sches Leid zu hei­len oder zumin­dest zu lin­dern. Außer­dem kann die Psy­cho­the­ra­pie in Lebens­kri­sen hel­fen und zur Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung sowie zur För­de­rung der Arbeits‑, Leidens‑, Genuss‑, und Lie­bes­fä­hig­keit beitragen.

Als wich­ti­ge Basis der Psy­cho­the­ra­pie gilt neben der Aus­wahl der rich­ti­gen Metho­de die psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Bezie­hung, die auf dem Ver­trau­en zwi­schen Therapeut_in und Klient_in basiert.

Die psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Rich­tun­gen wer­den in 4 Kate­go­rien ein­ge­teilt: sys­te­mi­sche, huma­nis­ti­sche, tie­fen­psy­cho­lo­gi­sche und ver­hal­tens­the­ra­peu­ti­sche Ansätze.

Alle wur­den vom Psy­cho­the­ra­pie­bei­rat auf ihre wis­sen­schaft­li­che Fun­die­rung hin über­prüft und gel­ten als unter­mau­er­te Theo­rie­kon­zep­te. Dar­auf auf­bau­end bie­ten Psy­cho­the­ra­peu­ten Metho­den, Tech­ni­ken, Sicht­wei­sen und Übun­gen an.

Die Rah­men­be­din­gun­gen

Vor allem wenn Sie unter see­lisch beding­te Pro­ble­men lei­den und kei­ne rein kör­per­lich beding­ten Ursa­chen vor­zu­fin­den sind. Das kann bei­spiels­wei­se die Ebe­ne des Den­kens, Füh­lens, Han­delns oder Erle­bens betref­fen und mit einer deut­li­chen Ver­min­de­rung der Lebens­qua­li­tät einhergehen.

Es gibt psy­chi­sche Erkran­kun­gen wie zum Bei­spiel eine Angst­stö­rung oder affek­ti­ve Stö­rung, bei denen die Lebens­qua­li­tät durch die Sym­pto­ma­tik selbst (star­ke Angst; gedrück­te Stim­mung etc.) ein­ge­schränkt wird. Die Beein­träch­ti­gun­gen kön­nen aber auch sekun­där, durch die Fol­ge der psy­chi­schen Erkran­kung ent­ste­hen, wenn zum Bei­spiel Aus­wir­kun­gen auf den Beruf, das sozia­le Umfeld oder die Part­ner­schaft gege­ben sind.

  • Jeder psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Pro­zess ist etwas Indi­vi­du­el­les. Der/Die Therapeut_in beglei­tet die Klient_in in ihrer Ent­wick­lung und Suche nach adäqua­ten Pro­blem­be­wäl­ti­gungs­stra­te­gien und Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven. Die Pro­ble­me der/des Hil­fe­su­chen­den können/sollen nicht ein­fach von der Therapeutin/dem The­ra­peu­ten „gelöst“ wer­den, viel­mehr dient eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Beglei­tung als „Hil­fe zur Selbsthilfe“.
  • Die Terminvereinbarung/Kontaktaufnahme erfolgt tele­fo­nisch oder per E‑Mail beim jewei­li­gen Therapeuten.
  • Sie ver­ein­ba­ren gemein­sam mit dem/der The­ra­peu­tin einen Ter­min zu einem unver­bind­li­chen Erstgespräch
  • Die wei­te­re Dau­er und Fre­quenz der Sit­zun­gen ist abhän­gig von den The­ra­pie­zie­len und dem Anlie­gen, das Sie zur The­ra­pie führt.

Die Kos­ten erfah­ren bei dem/der jewei­li­gen Therapeut*in

Ein Kos­ten­zu­schuss ist bei Inan­spruch­nah­me einer Psy­cho­the­ra­pie und beim Vor­lie­gen einer ICD-Dia­gno­se mög­lich. Voll­fi­nan­zier­te Psy­cho­the­ra­pie­plät­ze kön­nen wir lei­der nicht anbie­ten. Den Link für das Ansu­chen fin­den Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837682

Bei den jewei­li­gen Kran­ken­kas­sen sind der­zeit fol­gen­de Rück­erstat­tun­gen pro The­ra­pie­ein­heit vorgesehen: 

  • ÖGK: 31,50 Euro
  • SVS: 45 Euro
  • BVAEB: 42,40 Euro

Zu beach­ten: Psychotherapeut*innen unter Super­vi­si­on kön­nen kei­nen Kos­ten­zu­schuss anbieten.

  • Sie benö­ti­gen vom Haus­arzt, Fach­arzt für Neu­ro­lo­gie oder Psych­ia­trie eine Überweisung/Bewilligung für eine Psy­cho­the­ra­pie. Die­se benö­ti­gen Sie bis spä­tes­tens nach der ers­ten Psychotherapiesitzung.
  • Die­se schi­cken Sie mit den Hono­rar­no­ten an Ihre Kran­ken­kas­se. Spä­tes­tens bis zur 10ten Ein­heit fül­len Sie gemein­sam mit Ihrem The­ra­peu­ten einen Antrag für die Kran­ken­kas­se aus. 
  • Nach­dem Sie die Geneh­mi­gung auf einen Kos­ten­zu­schuss erhal­ten haben, schi­cken Sie künf­tig wei­ter­hin die gestell­ten Rech­nun­gen an Ihre zustän­di­ge Krankenkasse.
  • Falls die Dau­er der The­ra­pie die anfangs geneh­mig­ten Stun­den über­stei­gen soll­te, besteht die Mög­lich­keit einen neu­en Antrag für den Zuschuss für wei­te­re Psy­cho­the­ra­pie­stun­den zu stellen.

Die Über­nah­me der psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen sind in der soge­nann­ten Wahl­arzt­ver­si­che­rung gere­gelt. Ursprüng­lich wur­den nur Wahl­arzt­kos­ten über­nom­men, das hat sich in dem letz­ten Jah­ren jedoch wei­ter­ent­wi­ckelt. Psy­cho­the­ra­pie, Phy­sio­the­ra­pie und ande­re Leis­tun­gen wer­den nun zusätz­lich abgedeckt.

Dabei ist beson­ders zu beach­ten, dass in Öster­reich übli­cher­wei­se soge­nann­te 80%-Tarife exis­tie­ren. Das heißt, wenn Sie zu einem Psy­cho­the­ra­peu­ten gehen und ihre Kran­ken­kas­se (ÖGK oder SVS) leis­tet nicht, erhal­ten Sie zumin­dest 80% des Rech­nungs­be­tra­ges zurück. Leis­tet die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (sie­he Kos­ten­rück­erstat­tung), erhal­ten Sie immer den Dif­fe­renz­be­trag zwi­schen Rech­nungs­be­trag und Rückerstattung.

Wei­ters ist noch zu beach­ten, dass die Behand­lung durch einen Psy­cho­lo­gen oder Psy­cho­the­ra­peu­ten immer ärzt­lich ver­ord­net sein muss.

Ein unge­fäh­rer Richtwert:

  • Kos­ten beim Wahl­arzt pro Ordi­na­ti­on - 80 bis 200 Euro
  • Kos­ten der Wahl­arzt­ver­si­che­rung im Jahr — rund 600–700 Euro pro Jahr
  • ab drei bis vier Besu­che beim Wahl­arzt pro Jahr lohnt es sich

Es gibt jedoch einen Maximalbetrag/eine Decke­lung die die jewei­li­ge Pri­vat­ver­si­che­rung ausbezahlt.

Die meis­ten Therapeut*innen und Berater*innen haben eine Absa­ge­re­ge­lung. Das bedeu­tet, dass Sie den fäl­li­gen Betrag bei einer Ter­min­ab­sa­ge/-ver­schie­bung oder einem Nicht-Erschei­nen ver­rech­nen. Meis­tens gilt als Aus­nah­me im Fall einer kurz­fris­ti­gen Erkran­kung das Vor­zei­gen einer ärzt­li­chen Bestä­ti­gung. Die Absa­ge­re­ge­lung ist beim jewei­li­gen The­ra­peu­ten zu erfragen.
Laut §15 des Psy­cho­the­ra­pie­ge­set­zes unter­liegt der Berufs­stand des Psy­cho­the­ra­peu­ten der Schwei­ge­pflicht. Ver­schwie­gen­heit und eine gute Ver­trau­ens­ba­sis sind die Grund­la­ge jeder Psychotherapie.

Psychotherapeut*innen

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Für all­ge­mei­ne Fra­gen oder Anlie­gen kon­tak­tie­ren Sie mich hier:

Kat­ja Moder­ba­cher, MSc

Tel.: 0650/5226001

E‑Mail: info@psychotherapie-moderbacher.com