FAQ

Sie können telefonisch oder per E-Mail eine Terminvereinbarung für ein Erstgespräch bei einer TherapeutIn Ihrer Wahl vereinbaren.

Im Erstgespräch finden Sie heraus, ob Sie sich mit Ihrem Anliegen wohl und gut aufgehoben fühlen und Sie sich den weiteren Therapieprozess mit dieser TherapeutIn vorstellen können. Auch auf die organisatorischen Rahmenbedingungen wird in einem unverbindlichen Erstgespräch hingewiesen.

Die Kosten sind beim jeweiligen Therapeuten zu erfragen. Bei fertig ausgebildeten Psychotherapeut*innen besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses von der Krankenkasse.

Das Erstgespräch sowie die folgenden Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten.

Das kann je nach Ihrem Anliegen variieren. Anfangs ist es bei einer Psychotherapie meist ratsam die Sitzungen ca. einmal pro Woche anzusetzen. Danach kann der Abstand je nach Schweregrad der Belastung, Therapiefortschritt und Ihren zeitlichen und finanziellen Ressourcen vergrößert werden.

Die Dauer einer Psychotherapie hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem kommt es auf Ihr Therapieanliegen und das Ausmaß der Themen an, die Sie verändern und in der Therapie bearbeiten wollen.

Eine Therapie kann also so lange dauern, bis für Sie ein gutes Level des Gesundheitszustandes und Wohlbefindens erreicht ist und bis Sie das Gefühl haben, dass Ihre Anliegen ausreichend bearbeitet wurden.

Die meisten beratenden Dienstleistungsberufe und diverse Fachärzte haben eine Absageregelung. Das bedeutet, dass Termine von Ihnen rechtzeitig innerhalb einer Frist abgesagt bzw. verschoben werden müssen, damit eine möglichst effiziente Zeitplanung möglich ist. Termine, die nicht im vereinbarten Zitrahmen abgesagt/verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.

Im besten Fall sagen Sie so bald wie möglich Bescheid – Beachtung der Absageregelung vor dem Termin, da die Sitzung ansonsten verrechnet wird. Wenn Sie bei einer kurzfristigen Erkrankung eine ärztliche Bestätigung vorlegen können, verrechnen die meisten Therapeut*innen die kurzfristig abgesagte Sitzung in den meisten Fällen nicht.

Diese vier Berufsbezeichnungen sind in Österreich rechtlich geschützt, haben unterschiedliche aber rechtlich definierte Ausbildungen absolviert und üben verschiedene Aufgabengebiete in der Behandlung psychischer Erkrankungen aus:

Die Voraussetzung zur Bezeichnung als Psychotherapeut ist eine mehrjährige, intensive Ausbildung/Studium.

Nach dem Studium muss ein Antrag an das Bundesministerium für Gesundheit für die Eintragung in die Psychotherapeutenliste gestellt werden. Wenn dieser genehmigt wurde, können PsychotherapeutInnen Ihre PatientInnen beispielsweise in eigener Praxis oder in einer Klinik für psychische Erkrankungen betreuen.

Sie führen nach Ihren jeweiligen Ansätzen und Methoden, die Gesprächstherapien und Übungen durch. Ein Psychotherapeut kann auch auf spezielle Arbeitsfelder (z.B. Trauma, Angsterkrankungen, affektive Störunge etc.) oder bestimmte Zielgruppen (wie Kinder/Jugendliche/Erwachsene oder Einzel-/Gruppen-/Paartherapien) spezialisieren sein.

Psychotherapeuten dürfen jedoch keine Medikamente/Psychopharmaka verschreiben.

Ein Psychiater hat nicht Psychotherapie oder Psychologie studiert sondern Medizin. Er hat nach seinem Grundstudium die Facharztausbildung für Psychiatrie absolviert.

Für ihn stehen eher die körperlichen und medizinischen Gründe einer psychischen Erkrankung im Vordergrund seiner Behandlung.

Als Mediziner darf er Medikamente und therapeutische Maßnahmen verschreiben. Jedoch wird eine Psychotherapie in Form einer Gesprächstherapie von Psychiatern in der Regel nicht angeboten.

Neurologen haben wie Psychiater keine psychotherapeutische Ausbildung, sondern sie konzentrieren sich eher auf den medizinischen Aspekt neurologischer Nervenerkrankungen.

Für sie steht vor allem die Beschäftigung mit Gehirnfunktionen und Nerven-Übertragungen im Vordergrund. Ein Neurologe führt im Normalfall nicht die eigentliche Behandlung durch, sondern stellt vor allem medizinische/neurologische Diagnosen und verschreibt daraufhin weitere Therapiemaßnahmen.

Sein Ansatz basiert meist auf einer medikamentösen oder einer organisch-medizinisch orientierten Behandlung.

Psychologen haben ein Psychologiestudium aber nicht unbedingt auch eine psychotherapeutische Ausbildung oder Spezialisierung. Das heißt, dass nicht alle Psychologen psychische Krankheiten behandeln dürfen.

Nur wenn die klinische Psychologie ein Teil Ihres Psychologiestudiums ist, dürfen Sie in diesem Bereich arbeiten und klinisch-psychologische Beratungsgespräche führen. Meistens sind Sie dann für die Erstellung einer psychologischen Diagnostik zuständig.

Psychologen dürfen keine Medikamente/Psychopharmaka verschreiben.

Andere Einsatzbereiche und Aufgaben für Psychologen ohne klinisch-psychologische Ausbildung können unter anderem z.B. im Marketingbereich, der Werbung oder dem Personalwesen in einem Unternehmen sein oder auch im Coaching Bereich, der Arbeitnehmervermittlung oder der Rechtspsychologie.

Je nach Anliegen und Grund der Behandlung ist es in vielen Fällen ratsam, wenn verschiedene therapeutische Berufsgruppen involviert sind.

Daher ist es notwendig auf die spezifische Qualifikation der behandelnden Person zu achten. Ein Psychotherapeut kann beispielsweise die Gesprächstherapie durchführen. Eine mögliche zusätzliche Psychopharmaka-Behandlung kann durch einen Psychiater erfolgen.

Manchmal erfüllt ein und dieselbe Person mehrere Qualifikationen, aufgrund der erworbenen Ausbildungen.

Generell stellen die Krankenkassen im Moment nur ein geringes Kontingent an vollfinanzierten Plätzen zur Verfügung. Außerdem bestehen derzeit normalerweise sehr lange Wartezeiten darauf.

Falls Sie sich trotzdem für einen vollfinanzierten Psychotherapieplatz interessieren sollten, besteht die Möglichkeit sich bei der NÖ-Clearingstelle für Psychotherapie zu informieren welche PsychotherapeutInnen in Ihrer Umgebung solche Kassenplätze anbieten. Tel.: 0800 202 434

Die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen sind in der sogenannten Wahlarztversicherung geregelt. Ursprünglich wurden nur Wahlarztkosten übernommen, das hat sich in dem letzten Jahren jedoch weiterentwickelt. Psychotherapie, Physiotherapie und andere Leistungen werden nun zusätzlich abgedeckt.

Dabei ist besonders zu beachten, dass in Österreich üblicherweise sogenannte existieren. Das heißt, wenn Sie zu einem Psychotherapeuten gehen und ihre Krankenkasse (ÖGK oder SVS) leistet nicht, erhalten Sie zumindest 80% des Rechnungsbetrages zurück. Leistet die gesetzliche Krankenversicherung (siehe Kostenrückerstattung Krankenkasse), erhalten Sie immer den Differenzbetrag zwischen Rechnungsbetrag und Rückerstattung.

Weiters ist noch zu beachten, dass die Behandlung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten immer ärztlich verordnet sein muss.

Ein ungefährer Richtwert:

  • Kosten beim Wahlarzt pro Ordination – 80 bis 200 Euro
  • Kosten der Wahlarztversicherung im Jahr – rund 600-700 Euro pro Jahr
  • ab drei bis vier Besuche beim Wahlarzt pro Jahr lohnt es sich

Telefonseelsorge
Tel.: 142 (Notruf), täglich 0–24 Uhr
Telefon-, E-Mail- und Chat-Beratung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen
Online unter www.telefonseelsorge.at.

Polizei
Tel.: 133
Gefahrenabwehr und Prävention bei Selbst- und Fremdgefährdung
Online unter www.polizei.gv.at.

Rettung
Tel.: 144

Rat auf Draht
Tel.: 147
für Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen.
www.rataufdraht.at

Frauenhelpline
Tel.: 0800 222 555
Die Frauenhelpline gegen Gewalt bietet rund um die Uhr Informationen, Hilfestellungen, Entlastung und Stärkung – auch in Akutsituationen.
Online unter www.frauenhelpline.at .

Männernotruf
Tel.: 0800 246 247
Der Männernotruf bietet Männern in Krisen- und Gewaltsituationen österreichweit rund um die Uhr eine erste Ansprechstelle
Online unter www.maennernotruf.at.

Kindernotruf
Tel.: 0800 567 567.
Der Kindernotruf ist eine 24-Stunden Telefonberatung in akuten Krisen sowie Konfliktsituationen.

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E-Mail: info@psychotherapie-moderbacher.com