Befunderstellung

Häu­fi­ge Fragen:

Kann ich bei Ihnen einen psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Befund, eine Psy­cho­the­ra­pie­be­stä­ti­gung oder ein psy­cho­the­ra­peu­ti­sches Gut­ach­ten bekommen?

Wenn Sie bei einem unse­rer Psy­cho­the­ra­peu­tIn­nen in Behand­lung sind, schreibt er/sie Ihnen auf Anfra­ge ger­ne einen psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Befund oder eine ein­fa­che Psy­cho­the­ra­pie­be­stä­ti­gung. Für ein Gut­ach­ten wen­den sie sich bit­te an die unten auf­ge­führ­ten Kontakte.

Die Kos­ten für einen psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Befund rich­ten sich nach dem damit ver­bun­de­nen Zeit­auf­wand. Fra­gen Sie beim jewei­li­gen Psy­cho­the­ra­peu­ten nach den genau­en Kosten.

Eine ein­fa­che Bestä­ti­gung über die Psy­cho­the­ra­pie die sie bei mir in Anspruch neh­men ist kostenlos.

Was ist ein psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Befund?

Ein psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Befund wird von der Fach­per­son des Psy­cho­the­ra­peu­ten erstellt und beschäf­tigt sich meist haupt­säch­lich mit den psy­cho­pa­tho­lo­gi­schen Aspek­ten der Psy­che im Hin­blick auf krank­heits­wer­ti­ge Auf­fäl­lig­kei­ten. Dabei wer­den u.a. Psy­chi­sche Funk­tio­nen wie Bewusst­sein, Ori­en­tie­rung, Gedächt­nis, Wahr­neh­mung und Den­ken, Ich-Gren­zen und Affekt untersucht.

Mit der psy­cho­pa­tho­lo­gi­schen Befund­er­stel­lung beschäf­ti­gen sich neben Psy­cho­the­ra­peu­ten auch Psych­ia­ter und Psy­cho­lo­gen. Dabei wer­den die psy­cho­pa­tho­lo­gi­schen Auf­fäl­lig­kei­ten unter dem Blick­win­kel des jewei­li­gen Fach­ge­biets und Fach­wis­sens gese­hen und beurteilt.

Was ist eine Psychotherapiebestätigung?

Das ist eine schrift­li­che Bestä­ti­gung über den Zeit­raum oder über ein­zel­ne Tage an denen sie in The­ra­pie waren. Wenn nicht anders von ihnen gewollt, ist auch der Grund Ihrer psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Behand­lung vermerkt.

Was ist ein psy­cho­the­ra­peu­ti­sches Gutachten?

Nicht zu ver­wech­seln ist ein psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Befund mit einem Gut­ach­ten. Für Gut­ach­ten braucht es Sach­ver­stän­di­ge, die auf­grund ihrer beson­de­ren Fach­kun­de Schluss­fol­ge­run­gen über den gefrag­ten Sach­ver­halt zie­hen. Das meist umfas­sen­de­re Gut­ach­ten beant­wor­tet die gestell­ten Fra­gen in wich­ti­gen Details.

Gut­ach­ten wer­den je nach Auf­trag­ge­ber laut Bun­des­mi­nis­te­ri­um in Pri­vat­gut­ach­ten, Gerichts­gut­ach­ten, Gut­ach­ten für Ver­wal­tungs­be­hör­den, Par­tei­en­gut­ach­ten und Ober­gut­ach­ten unterschieden.

Wohin kann ich mich für ein psy­cho­the­ra­peu­ti­sches Gut­ach­ten wenden?

Für die Suche nach Gutacher_innen kön­nen sie sich an den ÖBVP (Öster­rei­chi­scher Bun­des­ver­band für Psy­cho­the­ra­pie) oder den VÖPP (Ver­ei­ni­gung Öster­rei­chi­scher Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und Psy­cho­the­ra­peu­ten) wen­den. Auch über die ent­spre­chen­de Lis­ten­su­che des BMSGPK kön­nen sie nach Sach­ver­stän­di­gen suchen.

Für die Suche nach Gerichts­sach­ver­stän­di­ge kön­nen sie sich auch an die Gerichts­sach­ver­stän­di­gen- und Gerichts­dol­met­scher­lis­te der Jus­tiz­be­hör­den oder den Haupt­ver­band für gericht­li­che Sach­ver­stän­di­ge wenden.

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Wie kön­nen wir Ihnen helfen?

Ver­ein­ba­ren Sie Ter­mi­ne direkt mit den jewei­li­gen The­ra­peu­tIn­nen. Für all­ge­mei­ne Fra­gen oder Anlie­gen zum Psy­cho­the­ra­pie­zen­trum kon­tak­tie­ren Sie mich ganz unver­bind­lich tele­fo­nisch oder per Mail:

Kat­ja Moder­ba­cher, MSc

Tel.: 0650/5226001

E‑Mail: info@psychotherapie-moderbacher.com