Befunderstellung

Häufige Fragen:

Kann ich bei Ihnen einen psychotherapeutischen Befund, eine Psychotherapiebestätigung oder ein psychotherapeutisches Gutachten bekommen?

Wenn Sie bei einem unserer PsychotherapeutInnen in Behandlung sind, schreibt er/sie Ihnen auf Anfrage gerne einen psychotherapeutischen Befund oder eine einfache Psychotherapiebestätigung. Für ein Gutachten wenden sie sich bitte an die unten aufgeführten Kontakte.

Die Kosten für einen psychotherapeutischen Befund richten sich nach dem damit verbundenen Zeitaufwand. Fragen Sie beim jeweiligen Psychotherapeuten nach den genauen Kosten.

Eine einfache Bestätigung über die Psychotherapie die sie bei mir in Anspruch nehmen ist kostenlos.

Was ist ein psychotherapeutischer Befund?

Ein psychotherapeutischer Befund wird von der Fachperson des Psychotherapeuten erstellt und beschäftigt sich meist hauptsächlich mit den psychopathologischen Aspekten der Psyche im Hinblick auf krankheitswertige Auffälligkeiten. Dabei werden u.a. Psychische Funktionen wie Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Wahrnehmung und Denken, Ich-Grenzen und Affekt untersucht.

Mit der psychopathologischen Befunderstellung beschäftigen sich neben Psychotherapeuten auch Psychiater und Psychologen. Dabei werden die psychopathologischen Auffälligkeiten unter dem Blickwinkel des jeweiligen Fachgebiets und Fachwissens gesehen und beurteilt.

Was ist eine Psychotherapiebestätigung?

Das ist eine schriftliche Bestätigung über den Zeitraum oder über einzelne Tage an denen sie in Therapie waren. Wenn nicht anders von ihnen gewollt, ist auch der Grund Ihrer psychotherapeutischen Behandlung vermerkt.

Was ist ein psychotherapeutisches Gutachten?

Nicht zu verwechseln ist ein psychotherapeutischer Befund mit einem Gutachten. Für Gutachten braucht es Sachverständige, die aufgrund ihrer besonderen Fachkunde Schlussfolgerungen über den gefragten Sachverhalt ziehen. Das meist umfassendere Gutachten beantwortet die gestellten Fragen in wichtigen Details.

Gutachten werden je nach Auftraggeber laut Bundesministerium in Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Gutachten für Verwaltungsbehörden, Parteiengutachten und Obergutachten unterschieden.

Wohin kann ich mich für ein psychotherapeutisches Gutachten wenden?

Für die Suche nach Gutacher_innen können sie sich an den ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) oder den VÖPP (Vereinigung Österreichischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) wenden. Auch über die entsprechende Listensuche des BMSGPK können sie nach Sachverständigen suchen.

Für die Suche nach Gerichtssachverständige können sie sich auch an die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste der Justizbehörden oder den Hauptverband für gerichtliche Sachverständige wenden.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie Termine direkt mit den jeweiligen TherapeutInnen. Für allgemeine Fragen oder Anliegen zum Psychotherapiezentrum kontaktieren Sie mich ganz unverbindlich telefonisch oder per Mail:

Katja Moderbacher, MSc

Tel.: 0650/5226001

E-Mail: info@psychotherapie-moderbacher.com